Sag mal, HSA: Werden neue Stellplätze benötigt, wenn durch den Umbau von Dachräumen oder durch Aufstockung neuer Wohnraum geschaffen wird?
Unsere Antwort:
Am 06.11.2023 kündigte das BMWSB an: „Bund und Länder haben sich auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen verständigt. Der „Bau-Turbo-Pakt“ wird dafür sorgen, dass für eine befristete Zeit in Orten mit hohem Bedarf schneller Bauvorhaben geplant und umgesetzt werden können.“
Ein Teil dieser Maßnahmen sollte u.a. der Entfall der Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum sein. Angekündigt wurde eine entsprechende Anpassung des Bauordnungsrechts.
Aber: Das sogenannte „Turbo-Paket“ ist zur Zeit noch nicht rechtsverbindlich eingeführt.
Unsere Antwort auf die Frage lautet deshalb: Es kommt darauf an ?
Zur Zeit wird, je nach Kommune bzw. der dort geltenden Stellplatzsatzung, die KFZ-Stellplatzpflicht unterschiedlich geregelt.
So kann zum Beispiel in Düsseldorf aufgrund der geltenden Stellplatzsatzung auf bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze verzichtet werden. Wo keine Regelungen durch einen Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschriften (Stellplatzsatzungen) getroffen wurden, gilt z.B. die die Stellplatzverordnung des Landes NRW. Hier finden sich allerdings noch keine der oben angekündigten Anpassungen.
Individuelle, qualifizierte Mobilitätskonzepte, erstellt durch einen Gutachter, können außerdem den voraussichtlichen Bedarf an Stellplätzen ermitteln, um eine eventuelle Abweichung zu erwirken.
Mehr Details zum dem Turbo Paket: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2023/11/mpk-bau-turbo.html